- individuelle und achtsame Stillbegleitung bei Fragen und Unsicherheiten
- Stillberatung in besonderen oder schwierigen Situationen
- Beikosteinführung
- Stillen und Berufstätigkeit
- Beratung zum individuellen Abstillen
Eine Stillberatung ist entsprechend der Gebührenverordnung der Still- und Laktationsberater/innen IBCLC selbst zu tragen.